Mit diesem Seminar wollen wir Führungskräfte, Personalverantwortliche und Betriebsräte ansprechen, aber auch all diejenigen, für die das Thema von großer Bedeutung ist.
In unserem Seminar sollen die Teilnehmer für das Thema sensibilisiert werden. Denn momentan ist die Mehrzahl der Arbeitnehmer noch unzureichend informiert. Die meisten Beschäftigten kennen keine Ansprechperson im Unternehmen und wissen nicht, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, seine Mitarbeiter zu schützen: Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die bisher geltenden einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Beschäftigtenschutzgesetz außer Kraft gesetzt und diese Thematik als einen Teil des Schutzes vor Benachteiligungen und Belästigungen selbst geregelt.
Ein Beispiel aus der Praxis? Auch wenn eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz lange zurückliegt, kann sie dennoch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So hatte bereits 2014 der Täter, ein Abteilungsleiter, eine Mitarbeiterin bedrängt. Das Opfer hatte den Vorfall zunächst ausschließlich ihrer Vorgesetzen berichtet, sich aber mehr als ein Jahr nach dem Vorfall auch gegenüber dem Arbeitgeber offenbart. Dieser reagierte mit fristloser Kündigung.
Zurecht, entschied das LAG: Angesichts der Schwere des Vorfalls sei es dem Arbeitgeber
nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.2015 (2 Sa 235/15)
Wir zeigen Möglichkeiten der Prävention im Alltag auf und erklären die rechtlichen Gegebenheiten. Wir beantworten die Fragen nach möglichen Maßnahmen und nach dem angemessenen Umgang mit den Betroffenen.
Mit diesem Seminar wollen wir Führungskräfte, Personalverantwortliche und Betriebsräte ansprechen, aber auch all diejenigen, für die das Thema von großer Bedeutung ist.
Themenauszug
- Welche Bedeutung misst das AGG der Problematik zu?
- Was ist eine „sexuelle Belästigung“ im Sinne des Gesetzes?
- Welche EU-Richtlinien behandeln das Thema?
- Bürgerliches Gesetzbuch und Beschäftigtenschutzgesetz
- Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz dazu?
- Wie stehen die Gerichte zum Problem der sexuellen Belästigung?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
- Welche Rechte haben die Betroffenen?
- Was kann der Betriebsrat tun?
- Möglichkeiten der Prävention
Seminarziele
- Was ist Sexuelle Belästigung?
- Die gesetzlichen Gegebenheiten
- Fürsorgepflicht des Unternehmens
- Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen
- Umgang mit Betroffenen
- Möglichkeiten der Prävention